ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - RAHMENVERTRAG

- SaaS für die Erstellung und Verwaltung eines Talentpools - SaaS für die Erstellung und Verwaltung eines Talentpools - SaaS für die Erstellung und Verwaltung eines Talentpools  

 

Este acuerdo marco de servicios regula la adquisición y el uso de losservicios BWCD (beWanted Compañía Descrita) por parte del cliente. Si elcliente se registra para una prueba gratuita de los servicios BWCD o utilizaservicios gratuitos, las disposiciones de este acuerdo también regirán dichaprueba gratuita o dichos servicios gratuitos. Al aceptar este acuerdo, ya seahaciendo clic en una casilla que indica la aceptación, ejecutando un formulariode pedido que hace referencia a este acuerdo o utilizando servicios gratuitos,el cliente acepta los términos establecidos en este acuerdo. Si la persona queacepta este acuerdo lo hace en nombre de una empresa u otra entidad legal, estádeclarando que tiene la autoridad para obligar a dicha entidad y sus afiliadasa estos términos y condiciones. En este caso, "Cliente" se refiere ala entidad y sus afiliadas. Si la persona que acepta este acuerdo no tienedicha autoridad o no está de acuerdo con estos términos y condiciones, no debeaceptar este acuerdo y< no podrá utilizar los servicios.

 

Dieser Vertrag wurde zuletzt am 27. März 2023 aktualisiert. Er gilt zwischen dem Kunden und BWDC ab dem Datum, an dem der Kunde diesen Vertrag annimmt (das "Datum des Inkrafttretens").

 

1. zum Thema

 

BWCD stellt dem Kunden den Zugang zu seiner Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform für die Erstellung eines Talentpools, dessen Verwaltung sowie die Sammlung von Berichten, die aus den Daten des Talentpools abgeleitet werden, zur Verfügung (der "Service").

 

Anhang I -Technisches Angebot- enthält die spezifischen Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Vereinbarung sind, sowie den funktionalen Ablauf zwischen dem Kunden und BWCD für die Erbringung dieser Dienstleistungen.

 

BWDC: Vertragspartner, Mitteilungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand.

 

Wenn der Kunde seinen Wohnsitz in:

Das BWDC-Unternehmen, das diesen Vertrag abschließt, ist:

Die Mitteilungen sind zu richten an:

Geltendes Recht ist:

Ausschließlich zuständig sind folgende Gerichte:

Jedes Land außer Spanien, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Mexiko.

Alumni Global Search, SL, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Spanien

C/ Príncipe de Vergara 128, 28002, Madrid, Spanien. Att VP Sales.

Spanien

Madrid, Spanien

Vereinigtes Königreich

BeWanted UK Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in England

C/ Príncipe de Vergara 128, 28002, Madrid, Spanien. Att VP Sales.

England

London, England

Spanien

beWanted Spain, SL, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Spanien

C/ Príncipe de Vergara 128, 28002, Madrid, Spanien. Att VP Sales.

Spanien

Madrid, Spanien

Deutschland

beWanted Germany UG, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Deutschland

C/ Príncipe de Vergara 128, 28002, Madrid, Spanien. Att VP Sales.

Deutschland

Berlin, Deutschland

Mexiko

Alumni SA de CV, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Mexiko.

C/ Príncipe de Vergara 128, 28002, Madrid, Spanien. Att VP Sales.

Mexiko

CDMX, Mexiko

 

 

2. WIRTSCHAFTLICHE BEDINGUNGEN

 

Der vom Kunden an BWCD zu zahlende Betrag für die Erbringung der Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Vertrags sind, entspricht dem im vom Kunden unterzeichneten "Auftragsformular" festgelegten Betrag.

 

BWCD stellt die entsprechenden Rechnungen für die erbrachten Dienstleistungen gemäß den im vom Kunden unterzeichneten Auftrag festgelegten Beträgen aus. Diese Rechnungen sind vom Kunden gemäß dem vom Kunden unterzeichneten Auftrag zu begleichen.

 

3. ZUGANG ZUM BAHNSTEIG

 

Für die Erbringung der Dienstleistungen verfügen sowohl der Kunde als auch die vom Kunden benannten Nutzer (die "Nutzer") über ein persönliches Konto, das ihnen den Zugang zur Plattform über Zugangscodes ermöglicht, die BWCD den autorisierten Personen erteilt.

 

Bei Verlust oder Diebstahl von Passwörtern hat der Kunde BWCD unverzüglich zu informieren, um einen Missbrauch der Plattform durch Dritte zu vermeiden. Werden die Passwörter von Dritten gestohlen, haftet BWCD nicht für die entstandenen Schäden.

 

BWCD behält sich das Recht vor, das Konto des Kunden zu kündigen und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten, falls das Konto des Kunden missbraucht wurde.

 

Ebenso behält sich BWCD das Recht vor, das Konto des Kunden zu kündigen, wenn der Kunde das entsprechende Entgelt für die Erbringung der Dienstleistungen nicht innerhalb der festgelegten Frist bezahlt hat.

 

4. NUTZUNG DER PLATTFORM

 

Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nur für die in Anhang I beschriebenen Zwecke zu nutzen .

 

Ebenso stellt der Kunde sicher, dass Arbeitgeber keine Stellenangebote oder Verfahren zur Kandidatensuche veröffentlichen, die diskriminierend, verleumderisch oder beleidigend sind oder nicht den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen, und verpflichtet sich, BWCD von allen Schäden oder Nachteilen freizustellen, die infolge der Veröffentlichung von Angeboten oder Verfahren entstehen könnten, die nicht den oben genannten Anforderungen entsprechen. In jedem Fall kann BWCD jedes Stellenangebot oder jedes Verfahren zur Kandidatensuche, das seiner Meinung nach diskriminierend sein könnte, bearbeiten oder streichen, ohne dass der Kunde die Rückerstattung der im Zusammenhang mit der Veröffentlichung gezahlten oder noch ausstehenden Beträge verlangen kann.

 

Der Kunde verpflichtet sich zu einem fairen und professionellen Umgang mit den Personen, die auf die Stellenausschreibungen oder Einladungen reagieren, und wird nichts unternehmen, was BWCD in Verruf bringt. Sollte ein Bewerber aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen diese oder andere Verpflichtungen aus dem Vertrag Ansprüche gegen BWCD geltend machen, kann BWCD vom Kunden Schadensersatz verlangen.

 

Das BWCD übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von den Bewerbern in ihren Profilen gemachten Angaben oder ihre Eignung für die ausgeschriebenen Stellen. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, alle erforderlichen Überprüfungen und Verfahren durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Bewerber für die ausgeschriebene Stelle geeignet sind und über die erforderlichen Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften verfügen.

 

BWCD übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Plattform jederzeit verfügbar ist und dass die Plattform frei von Bugs, Viren und/oder anderen schädlichen Anwendungen ist.

 

5. DAUER

 

Die Laufzeit des Abkommens beträgt ein (1) Jahr und tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft; sie verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, eine Vertragspartei teilt dies der anderen mit.

 

Jede Vertragspartei kann das Abkommen im Falle eines Verstoßes gegen das Abkommen durch die andere Vertragspartei kündigen, wenn dieser Verstoß nicht innerhalb von zehn Tagen nach der Mitteilung durch die säumige Vertragspartei behoben werden kann.

 

Der Kunde kann den Vertrag auch jederzeit kündigen; in diesem Fall werden die gezahlten Beträge nicht zurückerstattet und die ausstehenden Rechnungen bleiben fällig. Kündigt der Kunde den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, so führt dies zum Verlust von Rabatten, die für die gesamte Laufzeit des Vertrages vereinbart wurden.

 

6. VERWENDUNG DES NAMENS UND DES LOGOS

 

Die Parteien ermächtigen sich gegenseitig, ihre jeweiligen Namen, Logos und Bilder auf der Plattform für die Dauer dieser Vereinbarung zu verwenden, ohne dass dies in irgendeiner Weise eine Übertragung von Eigentumsrechten an ihnen auf die andere Partei bedeutet.

 

Jede Vertragspartei kann dieser Verwendung jederzeit widersprechen, indem sie die andere Vertragspartei per E-Mail benachrichtigt.

 

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

 

Für den Fall, dass der Kunde aus irgendeinem Grund einen Anspruch gegen BWCD erhebt, übersteigt die Haftung von BWCD (wenn überhaupt) nicht den vom Kunden für die Dienstleistungen gezahlten oder zu zahlenden Preis. BWCD haftet in keinem Fall für Folgeschäden, direkte, indirekte oder besondere Verluste, die sich aus Gewinn-, Einnahme-, Zins- oder Firmenwertverlusten oder aus anderen Gründen im Zusammenhang mit dem Geschäft des Kunden ergeben.

 

8. GEISTIGES EIGENTUM

 

Alle Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit den BWCD-Diensten und der BWCD-Plattform verbleiben im Eigentum von BWCD.

 

Dem Kunden ist es nicht gestattet, Material, das Gegenstand von Rechten des geistigen Eigentums ist, zu reproduzieren, zu kopieren, zu ändern, anzupassen, zu veröffentlichen, zu übermitteln, zu verbreiten oder in irgendeiner Weise kommerziell zu nutzen.

 

9. VERTRAULICHKEIT

 

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Daten oder Informationen, die eine der Vertragsparteien der anderen zur Verfügung gestellt hat, zu denen sie Zugang hatten und/oder von denen sie im Laufe der Zusammenarbeit, die Gegenstand dieser Vereinbarung ist, Kenntnis erlangt haben, streng vertraulich zu behandeln, insbesondere Informationen über Know-how, Methoden, Produkte, Dienstleistungen, Kunden oder Geschäftstätigkeiten der anderen Vertragspartei (nachstehend "vertrauliche Informationen" genannt), indem sie nicht zulassen, dass diese Informationen an Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden, sofern dies nicht ausdrücklich genehmigt wurde.

 

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich auf das Personal im Dienst der Vertragsparteien und/oder auf alle anderen Personen, die an der Erbringung der unter dieses Abkommen fallenden Dienstleistungen beteiligt sind.

 

Die in dieser Klausel festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen bleiben während der Laufzeit dieses Abkommens in Kraft und bestehen auf unbestimmte Zeit nach Beendigung des Abkommens fort.

 

10. KÜCHEN

 

Der Nutzer der BWCD-Website erklärt sich mit der Verwendung von Cookies durch das BWCD einverstanden. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, steht es Ihnen frei, Cookies in Ihrem Browser zu deaktivieren.

 

11. INFORMATIONEN ÜBER DIE VERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

 

Gemäß den Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung und des Organgesetzes 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte informieren die Parteien einander hiermit über die folgenden Punkte in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der jeweils anderen Partei:

Verantwortlich für die Verarbeitung: sind in jedem Fall die Vertragsparteien mit den in der Überschrift angegebenen Firmennamen und Daten.

Zweck der Verarbeitung: Jede Partei wird die personenbezogenen Daten der anderen Partei für die ordnungsgemäße Aufrechterhaltung, Entwicklung und Kontrolle des Vertragsverhältnisses und der sich daraus ergebenden Dienstleistungen verwenden.

Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: Die Rechtsgrundlage, die die Verarbeitung der personenbezogenen Daten jeder Partei legitimiert, ist, dass sie für die Ausführung des vorliegenden Vertrags erforderlich ist und, wenn die Anforderungen der LOPDGDD erfüllt sind, im legitimen Interesse liegt.

Empfänger der Daten: Es findet keine internationale Übermittlung von Daten statt, es sei denn, dies ist für die Durchführung des Vertragsverhältnisses oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich.

Aufbewahrungsfrist: Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist.

Datenschutzrechte: Jede Partei kann sich an die andere Partei wenden, um Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit zu verlangen. Zu diesem Zweck ist ein schriftlicher Antrag an die andere Partei unter der in der Überschrift angegebenen Adresse zu richten.

Klage bei der AEPD: In jedem Fall kann jede der Parteien eine Klage bei der spanischen Datenschutzbehörde einreichen, entweder über deren elektronischen Sitz oder an deren Adresse, calle Jorge Juan, nº 6, C.P. 28001 de Madrid.

Für die Verarbeitung von Daten, die BWCD im Auftrag des Kunden als Datenverarbeiter des Kunden durchführt, gelten die Bestimmungen von Anhang II dieses Vertrags.

 

In jedem Fall ist jede der Parteien ausschließlich für die Einhaltung der ihr obliegenden Datenschutzverpflichtungen gemäß den europäischen und spanischen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verantwortlich.

 

 

ANHANG I

TECHNISCHER VORSCHLAG

 

KURZFASSUNG

Die Einrichtung und Verwaltung der Talentpools erfolgt über die beWanted-Technologieplattform:

a) Die Erstellung von personalisierten Landing Pages für Arbeitssuchende und Stellenangebote, die einen schnellen, einfachen und effizienten Zugang ermöglichen und eine effektive Verbindung zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt gewährleisten.

 

b) Die Schaffung von Talent-Ökosystemen mit dem Beschäftigungsfähigkeitsindex (Jobrank) und Filterinstrumenten für das Screening und die Verwaltung von Informationen (Sentinel).

 

a) Die Erstellung vonMatchmaking-Prozessen und der Zugang zum Tool über die verschiedenen eingerichteten Benutzerrollen.

 

d) Zugang zu globalen Statistiken im Zusammenhang mit Auswahlverfahren.

Für das reibungslose Funktionieren der Talent Pools gibt es verschiedene Implementierungs- und Wartungsdienste sowie Betriebs- und Unterstützungsdienste.

2. FUNKTIONSPROZESS

 

a) Verbreitung und Kommunikation: Landing Page - Registrierungsseiten

Alle Verbreitungsaktionen werden auf die individuell gestaltete Landing Page für den Kunden umgeleitet. Sie können so viele Landingpages für die Prozesse erstellen, wie Sie möchten (nach Verbänden, in verschiedenen Sprachen, für verschiedene Projekte, Unternehmen usw.).

Wenn sich die Bewerber einloggen, finden sie das Tool auf jeder seiner Seiten mit dem Branding des Kunden oder des Unternehmens, zu dem die Landung gehört, angepasst.

Durch den Tracking-Code (Code, der zu jeder der URLs hinzugefügt wird, die zu dieser Landung führen), können Sie alle Aktionen, die auf den Kanälen des Kunden oder von beWanted durchgeführt werden, genau messen. Der Tracking-Code kennzeichnet die Anmelder entsprechend dem Kommunikationskanal, über den sie auf ihn zugegriffen haben. Auf diese Weise können Sie die Effektivität von Rekrutierungskampagnen und die Qualität der Kandidaten (JobRank) messen.

Auf der Landing Page können Sieauch eine beliebige Bewerberdatenbank mit Ihrem Profil aufbeWanted verknüpfen, um eine Profilzertifizierung zu erhalten (Möglichkeit der Verbindung mit Schulen für Zertifizierungen und andere Referenzen).

Jede Landingpage kann auf drei verschiedene Arten integriert werden, je nach Vereinbarung mit dem Kunden:

 

- Durch die Integration der Landing Page in die Website des Unternehmens.

- Über einen Link auf der Website des Unternehmens zur Landing Page.

- Durch die Verbreitung des Links zur Landing Pageüber verschiedene Kanäle.

 

(b) Kategorisierte und standardisierte Informationen

Die verschiedenen Informationsquellen werden in einheitliche Datenbanken integriert, deren Struktur dies ermöglicht:

- Sie erhalten den JobRank, den Index der Beschäftigungsfähigkeit, der durch einen Algorithmus ermittelt wird, der jedes Berufsprofil bewertet, um ihm eine Punktzahl zuzuweisen, die mit dem Rest der Berufstätigen auf der Plattform vergleichbar ist. Diese Gewichtung ändert sich in Echtzeit und passt sich an die Bedürfnisse der Bewerber an.

- Sortieren und Filtern von Nutzerinformationen über Sentinel, das Datenbank-Screening-Tool der Plattform.

Diese Datenbanken müssen auf dem neuesten Stand gehalten werden, also müssen wir alle Kanäle identifizieren, die sie speisen, um sie zu überwachen und effizienter zu machen. Dies ist der Prozess, den wir als Nutzerakquise für die Plattform bezeichnen und der für das reibungslose Funktionieren eines einzelnen Kanals unerlässlich ist. Die debeWanted-Technologie ermöglicht es, alle Informationen über die Leistung der Kanäle in Echtzeit zu erhalten und so die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um sie effizienter zu machen.

Die Einrichtung dieser Datenbanken ermöglicht es uns, die beWanted-Technologie anzuwenden, um Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, proaktiv Bewerber einzuladen, die den Anforderungen der jeweiligen Stelle am besten entsprechen. Dies macht den Prozess effektiver und reduziert die Kosten für die Gewinnung von Bewerbern für jede freie Stelle um 25 % im Vergleich zu den durchschnittlichen Investitionen verschiedener Arbeitgeber.

c) Talentiertes Ökosystem

Erstellung von Talent-Ökosystemen mit Profilen, die einen gemeinsamen Nenner haben und sich aus in beWanted und anderen Datenbanken registrierten Kandidaten zusammensetzen. Die Kandidaten können auf ihre Profile zugreifen, um sie kontinuierlich zu aktualisieren.

Die Einstellungsmaßnahmen aller Teams oder Unternehmen wirken sich unmittelbar auf die Schaffung dieser Talentökosysteme aus.

Darüber hinaus ermöglicht es einen direkten und filterbaren Zugang zu den Profilen, die bereits bei anderen Gelegenheiten von einem Nutzer des Unternehmens, das eine Stelle anbietet, kontaktiert wurden, sowie eine vollständige Zugänglichkeit für den Kunden.

d) Ausleseverfahren: Matchmaking

- Filtern.

Einige der Filter, mit denen Sie über die Plattform nach Kandidaten im Talent Pool suchen können, sind:

× Studienrichtung

× Schulgeld

× Sprachen und Niveau

× Standort nach Land/Provinz oder Entfernung

× Erfahrung

× Referenzen

× Datum der Verfügbarkeit

× Durchschnittsnote

× Graduierte Studenten

× Freiwilligenarbeit

× Studienzentrum

× Internationale Austauschprogramme

Die Kandidaten erscheinen als Suchergebnisse sortiert nach JobRank.

Das System ermöglicht es, die Registrierungs- und Filterprozesse an die Felder anzupassen, die der Kunde für ein effizientes Funktionieren des Systems als notwendig erachtet.

- Einladung

Versenden von Einladungen zur Teilnahme am Auswahlverfahren. In der Einladung können die Bewerber die Einzelheiten der angebotenen Stelle einsehen, sie annehmen, die Killerfragen beantworten oder sie ablehnen. Wenn Sie die Einladung annehmen, werden wir sie in unserem Bewerbermanagement sehen, wenn Sie sie jedoch ablehnen, werden wir Sie bitten, die Gründe dafür anzugeben, und wir werden die Daten sammeln, um sie für statistische Zwecke zu berücksichtigen.

- Management-Panel.

Im Management-Panel können wir die vollständigen Lebensläufe der Bewerber einsehen, die auf unsere Aufforderung zur Bewerbung geantwortet haben:

× Anzeigen und Bewerten der KQs (spezifische Fragen, die mit jedem Auswahlverfahren verbunden sind).

× Wechsel von einer Phase der Kandidatur zu einer anderen.

× Zugang zu Einzel- und Massennachrichten für die Kommunikation mit Kandidaten.

× Der Werdegang des Bewerbers bei meinem Unternehmen.

× Fügen Sie Notizen in die Profile der Bewerber ein.

e) Statistiken und Systemüberwachung

All dies wird es dem Kunden ermöglichen, über ein System zu verfügen, das alle statistischen Informationen über den Arbeitsmarkt sammelt und den Zugang zu verschiedenen Analysen in Echtzeit ermöglicht.

Neben der Abfrage von Statistiken in Echtzeit können Berichte mit allen Informationen über Web-Traffic, Kommunikations- und Rekrutierungskampagnen, Nutzer, Interaktionen mit Agenten, Beschäftigungsfähigkeit, Wünsche, Leistung und andere Themen erstellt werden.

- Dashboard für globale Statistiken

Sie erhalten einen Überblick über alle Auswahlprozesse, Kandidaten und registrierte Unternehmen, Prozessvolumen und Kandidatenqualität nach JobRank:

- Angestrebte Annahmequote der Bewerber.

- Demografische Daten der besten Kandidaten: Städte, Provinzen, Universitäten...

- Gründe für die Ablehnung von Einladungen.

- Das ideale Profil für Ihr Unternehmen.

- Wirkungsstatistiken auf sozialen Medien und anderen Kanälen.

- Registrierungsdaten der Landing Page.

- Qualität Ihrer Bewerber nach JobRank.

- Geprüfte Profile

 

3. UMSETZUNG UND WARTUNG

beWanted wird für die Implementierung und technische Wartung der Plattform verantwortlich sein.

Diese Implementierungs- und Wartungsleistungen werden immer von beWanted's eigenem Team erbracht und nicht ausgelagert, so dass die erwartete Qualität in den Start-up- und Incident-Management-Prozessen gewährleistet ist. Aufgrund der internationalen Abdeckung von beWanted können die Wartungsdienste 24 Stunden am Tag abgedeckt werden, um sicherzustellen, dass das Tool immer ordnungsgemäß funktioniert.

3.1 Betrieb und Unterstützung

beWanted verfügt über ein eigenes operatives Support-Team, das für die Schulung der vom Kunden für die Verwaltung des Tools benannten Nutzer zuständig ist.

Die folgenden Arbeitseinheiten werden an dem Projekt zur Entwicklung der Plattform teilnehmen:

- Marketing: Verantwortlich für die Gestaltung und Umsetzung der Landing Pages sowie für die Kontrolle des auf ihnen generierten Traffics und der anschließenden Aktivitätsberichte (Unternehmen, Kandidaten, Verbände usw.).

- KAM(Key Account Management): ist dafür verantwortlich, die Anforderungen der Vermittler zu erfüllen und einen maßgeschneiderten Plan für jeden einzelnen auszuführen. Das Team ist für die Kommunikation mit den Anbietern und Stellensuchenden zuständig, um sicherzustellen, dass beide Seiten das Tool reibungslos nutzen können.

- Technischer Support: Er ist für das reibungslose Funktionieren des Tools verantwortlich. Er ist dafür verantwortlich, dass der JobRank-Algorithmus ordnungsgemäß funktioniert und ständig aktualisiert wird.

 

3.2 Funktionalitäten

 

Landing Page für ein Unternehmen, das Stellen anbietet.

Sie können so viele Landing Pages erstellen, wie Sie für die Durchführung des Projekts für angemessen halten. Zum Beispiel eine allgemeine Landing Page für den Kunden, eine für jedes der Unternehmen usw.

 

Registrierte Unternehmen erhalten einen personalisierten Unternehmenszugang, d.h. sie erstellen ihr Unternehmensprofil im System und werden in der Datenbank markiert.

 

Darüber hinaus haben diese Unternehmen die Möglichkeit, eigene oder vom Kunden geförderte Auswahlverfahren zu entwickeln.

 

Alle Unternehmen werden für Manager in ihrem Unternehmensadministrator zugänglich sein, und sie werden sich als Manager aller Unternehmen anmelden können.

 

Für jedes Unternehmen können die Manager jedem Benutzer verschiedene Rollen zuweisen, so dass er unterschiedliche Zugriffsrechte für die Nutzung verschiedener Funktionen hat.

Benutzerrollen (Berechtigungen für Unternehmen).

Einstellender Manager.

- Zugriff des Unternehmens auf das Tool.

- Erstellung von Stellenbewerbungen für Kundenbetreuer und Personalvermittler.

- Benachrichtigungen über die Annahme oder Ablehnung ihrer Stellengesuche.

- Zugang zu Statistiken über die von ihm angeforderten Vorgänge.

- Bewertung der Profile durch Kommentare zu den Lebensläufen der Bewerber.

 

Anwerber (Lizenzverwalter).

- Zugriff des Unternehmens auf das Tool.

- Genehmigung von Bewerbungen, Versand von Einladungen an Bewerber, Phasenwechsel im Auswahlverfahren.

- Ablehnung von Kandidaturen.

- Zugang zum Instant Messaging mit den am Verfahren teilnehmenden Kandidaten.

- Zugang zum Talent Pool mit Kandidaten aus der Bewerberdatenbank, um sie zu Auswahlverfahren einzuladen.

- Erstellung von Anträgen auf freie Stellen für Agestoren.

- Zugang zu allen Statistiken des Auswahlverfahrens.

Benutzerrollen (Berechtigungen für den Talent Pool Manager)

- Zugang zum Tool für mehrere Unternehmen. Der Benutzer kann wählen, über welches der von ihm verwalteten Unternehmen er in das System einsteigen will.

- Genehmigung von Bewerbungen, Versand von Einladungen an Bewerber, Phasenwechsel im Auswahlverfahren.

- Ablehnung von Kandidaturen.

- Zugang zum Instant Messaging mit den am Verfahren teilnehmenden Kandidaten.

- Zugang zum Talent Pool mit Kandidaten aus der [XXXXXX]-Datenbank, um zu Auswahlverfahren einzuladen.

- Zugang zu allen Statistiken über Auswahlverfahren und Vergleiche zwischen den Unternehmen, die von ihr verwaltete Stellen anbieten.

- Erstellung von Recruiter- und Manager-Benutzern für andere.

- Zuweisung von Berechtigungen für alle Benutzer der von ihr verwalteten Konten.

- Zugang zu bereits aufgenommenen Kandidaten in der Datenbank von [XXXXXX], die noch nicht bei beWanted registriert sind.

- Zugang zur Zertifizierung von Profilen und Referenzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANHANG II

 

DATENVERARBEITUNG

 

1. zweck des Verarbeitungsauftrags

 

Der Kunde, als Inhaber der Datenverarbeitung, ermächtigt Alumni Global Search, SL (beWanted Corporate), als Datenverarbeiter, in seinem Namen die personenbezogenen Daten zu verarbeiten, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlich sind.

 

Die Verarbeitung besteht aus den für die Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Verarbeitungen, wobei die folgenden Verarbeitungen mit den Daten, auf die im Rahmen der Erbringung der vertraglichen Dienstleistung zugegriffen wird, zu spezifizieren sind:

 

X Sammlung  

X Registrierung

XStrukturierung  

X Änderung

X Konservierung  

X Extraktion

X Konsultation  

X Rundfunkkommunikation

X Verbreitung  

X Zusammenschaltung

X Zusammenstellung  

X Begrenzung

X Löschung  

X Zerstörung

X Kommunikation  

X Sonstiges (bitte angeben)

X Kopieren  

X Analyse

X Versand

 

2. die Identifizierung der betreffenden Informationen

 

Für die Ausführung dieses Vertrages stellt der Kunde als Verantwortlicher für die Verarbeitung beWanted Corporativo als Datenverarbeiter die Informationen und persönlichen Daten zur Verfügung, die für die Erbringung der vertraglich vereinbarten professionellen Dienstleistungen erforderlich sind, insbesondere die im Folgenden beschriebenen:

- Persönliche Daten der registrierten Kandidaten, wobei wir in diesem Fall Zugang zu allen Daten haben, die die Kandidaten in ihrem Profil veröffentlicht haben, entsprechend der Felder, die zu diesem Zweck in der von beWanted Corporate entwickelten Plattform aktiviert wurden.

- Daten von Unternehmen und/oder Fachleuten, die mit dem Kunden verbunden sind, sowie Identifikationsdaten und Profile von Nutzern, die zum Zugriff auf die von beWanted Corporate entwickelte Plattform berechtigt sind.

 

 

3. Dauer

 

Bei Beendigung der Zusammenarbeitsvereinbarung muss der Auftragsverarbeiter auf Anweisung des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowohl die personenbezogenen Daten als auch alle Unterlagen und/oder Datenträger, zu denen er Zugang hatte, löschen oder an den Beauftragten des für die Verarbeitung Verantwortlichen zurückgeben und alle in seinem Besitz befindlichen Kopien unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen vernichten.

Entscheidet sich der für die Verarbeitung Verantwortliche für die Rückgabe von Daten, so muss der Auftragsverarbeiter dies in Bezug auf die automatisierte Verarbeitung in einem strukturierten, allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format tun, das technologieneutral ist und daher für den für die Verarbeitung Verantwortlichen zugänglich und lesbar ist, ohne dass er seine eigene Software oder Technologie einsetzen muss.

 

4. Pflichten des Verarbeiters

 

Der Verarbeiter verpflichtet sich dazu:

 

a) die in der Verarbeitung befindlichen personenbezogenen Daten oder die für die Aufnahme erhobenen Daten nur für den Zweck zu verwenden, für den sie in Auftrag gegeben wurden. Sie darf die Daten in keinem Fall für eigene Zwecke verwenden.

 

(b) er verarbeitet die Daten gemäß den Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen. Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Anweisung gegen die DSGVO oder andere Datenschutzbestimmungen der EU oder eines Mitgliedstaats verstößt, so hat er den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich zu informieren. Wenn Sie sich über Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen im Unklaren sind, wie der Auftragsverarbeiter in Bezug auf die personenbezogenen Daten, zu denen er Zugang hat, vorgehen soll, müssen Sie sich mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen in Verbindung setzen und die Anweisungen klären, bevor eine Verarbeitung durchgeführt wird.

 

(c) ein schriftliches Verzeichnis aller Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten, die im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen durchgeführt werden, zu führen, das Folgendes enthält

 

1. Name und Kontaktdaten des/der Auftragsverarbeiter(s) und jedes für die Verarbeitung Verantwortlichen, in dessen Namen der Auftragsverarbeiter handelt, sowie gegebenenfalls des Vertreters des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters und des Datenschutzbeauftragten.

 

2. Die Kategorien von Behandlungen, die im Namen jeder verantwortlichen Person durchgeführt wurden.

 

3. Gegebenenfalls Übermittlungen personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe dieses Drittlandes oder dieser internationalen Organisation und - im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Datenschutz-Grundverordnung - der Dokumentation angemessener Garantien.

 

4. Eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, zumindest in Bezug auf:

 

Pseudonymisierung und Verschlüsselung von personenbezogenen Daten.

Die Fähigkeit, die kontinuierliche Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit von Verarbeitungssystemen und -diensten zu gewährleisten.

Die Fähigkeit, die Verfügbarkeit und den Zugang zu personenbezogenen Daten im Falle eines physischen oder technischen Zwischenfalls schnell wiederherzustellen.

Der Prozess der regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Beurteilung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung.

 

Um überprüfen zu können, ob der beauftragte Auftragsverarbeiter ausreichende Garantien für die Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bietet, so dass die Verarbeitung den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung entspricht und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet, kann der für die Verarbeitung Verantwortliche von dem Auftragsverarbeiter verlangen, dass er sowohl vor der Auftragsvergabe als auch während der Erbringung der Dienstleistungen Informationen über diese Maßnahmen vorlegt. Ebenso kann der für die Verarbeitung Verantwortliche, wenn er dies für angemessen hält, die Systeme und Datenträger, auf denen die personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, gespeichert sind, überprüfen.

 

d) die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, außer mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Inhabers der Datenverarbeitung, in den gesetzlich zulässigen Fällen.

 

Der Auftragsverarbeiter kann die Daten gemäß den Anweisungen des Inhabers der Datenverarbeitung an andere Auftragsverarbeiter desselben Inhabers der Datenverarbeitung weitergeben. In diesem Fall gibt der Inhaber der Datenverarbeitung im Voraus schriftlich an, an welche Stelle die Daten übermittelt werden sollen (Name des Unternehmens, Umsatzsteuernummer und Anschrift), welche Daten übermittelt werden sollen und welche Sicherheitsmaßnahmen für die Übermittlung getroffen werden müssen.

 

Muss der Auftragsverarbeiter nach dem für ihn geltenden Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermitteln, so unterrichtet er den für die Verarbeitung Verantwortlichen vorab über diese rechtliche Verpflichtung, es sei denn, das Recht verbietet dies aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.

 

Im Hinblick auf die internationale Datenübermittlung muss der Datenverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen benachrichtigen und schriftlich bestätigen, dass er die Anforderungen der geltenden Datenschutzvorschriften erfüllt, bevor er eine solche Übermittlung vornimmt, und sicherstellen, dass die Stelle, die die Daten erhält, die gleiche Sicherheit bietet und alle Anforderungen der Datenschutzverordnung erfüllt.

 

e) Vergabe von Unteraufträgen. Der Auftragsverarbeiter darf keine der zum Vertragsgegenstand gehörenden Dienstleistungen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten beinhalten, an Unterauftragnehmer vergeben, mit Ausnahme der für den normalen Betrieb der Dienste des Auftragsverarbeiters erforderlichen Hilfsdienste.

 

Muss die Datenverarbeitung an andere Unternehmen weitervergeben werden, so muss der Datenverarbeiter dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen sieben Tage im Voraus schriftlich mitteilen und dabei klar und unmissverständlich angeben, welche Verarbeitungen weitervergeben werden sollen, welches Unternehmen der Unterauftragnehmer ist und welche Kontaktdaten er hat. Die Unterauftragsvergabe kann erfolgen, wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche sich nicht innerhalb von 7 Tagen dagegen ausspricht.

 

Der Unterauftragnehmer, der ebenfalls den Status eines Datenverarbeiters hat, ist ebenfalls verpflichtet, die in diesem Dokument für den Datenverarbeiter festgelegten Pflichten und die Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen einzuhalten. Es obliegt dem ursprünglichen Datenverarbeiter, die neue Beziehung zu regeln, so dass der neue Datenverarbeiter den gleichen Bedingungen (Anweisungen, Pflichten, Sicherheitsmaßnahmen usw.) und den gleichen formalen Anforderungen unterliegt wie der Datenverarbeiter, was die ordnungsgemäße Verarbeitung personenbezogener Daten und die Gewährleistung der Rechte der betroffenen Personen angeht.

 

(f) die Pflicht zur Geheimhaltung der personenbezogenen Daten, zu denen er aufgrund dieses Auftrags Zugang hatte, auch nach dessen Beendigung zu wahren.

 

g) dafür zu sorgen, dass die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen sich ausdrücklich und schriftlich zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen verpflichten, über die sie ordnungsgemäß unterrichtet werden müssen.

 

h) dem Verantwortlichen die Unterlagen zur Verfügung zu halten, die die Einhaltung der im vorstehenden Abschnitt festgelegten Verpflichtung belegen.

 

i) Sicherstellung der notwendigen und aktuellen Schulung der zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten.

 

(j) Unterstützung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Wahrnehmung der folgenden Rechte: (i) Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch; (ii) Einschränkung der Verarbeitung; (iii) Datenübertragbarkeit; und (iv) Verzicht auf automatisierte Einzelentscheidungen (einschließlich Profiling).

 

Wenn die betroffenen Personen einige der oben genannten Rechte gegenüber dem Datenverarbeiter geltend machen, muss dieser dies per E-Mail an die vom für die Verarbeitung Verantwortlichen angegebene Adresse mitteilen. Die Mitteilung muss unverzüglich, spätestens jedoch am Arbeitstag nach Eingang des Antrags erfolgen, gegebenenfalls zusammen mit weiteren Informationen, die für die Lösung des Antrags von Bedeutung sein können.

 

(k) Recht auf Information: Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist verpflichtet, den betroffenen Personen zum Zeitpunkt der Datenerhebung Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen.

 

(l) Benachrichtigung über Verletzungen der Datensicherheit: Der Auftragsverarbeiter meldet dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden, über die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen angegebene E-Mail-Adresse jede ihm bekannt gewordene Verletzung der Sicherheit der seiner Kontrolle unterstehenden personenbezogenen Daten zusammen mit allen sachdienlichen Informationen für die Dokumentation und Mitteilung des Vorfalls.

 

Eine "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" ist jede Verletzung der Sicherheit, die zur versehentlichen oder unrechtmäßigen Zerstörung, zum Verlust oder zur Veränderung oder zur unbefugten Weitergabe von oder zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung übermittelt, gespeichert oder anderweitig verarbeitet werden.

 

Eine Benachrichtigung ist nicht erforderlich, wenn es unwahrscheinlich ist, dass eine solche Verletzung der Sicherheit ein Risiko für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen darstellt.

 

Falls verfügbar, sind zumindest die folgenden Informationen schriftlich zu übermitteln:

Eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich, soweit möglich, der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze.

Name und Kontaktangaben des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Kontaktstelle, bei der weitere Informationen eingeholt werden können.

3. eine Beschreibung der möglichen Folgen der Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten.

4. eine Beschreibung der Maßnahmen, die ergriffen oder vorgeschlagen wurden, um die Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten zu beheben, gegebenenfalls einschließlich der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um mögliche negative Auswirkungen abzumildern.

Wenn und soweit es nicht möglich ist, die Informationen gleichzeitig zu übermitteln, werden die Informationen schrittweise und ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.

Die Kommunikation sollte in einer klaren und einfachen Sprache erfolgen und mindestens folgende Anforderungen erfüllen

a. Erläutern Sie die Art der Datenschutzverletzung.

b. Geben Sie den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer anderen Kontaktstelle an, bei der weitere Informationen eingeholt werden können.

c.Beschreiben Sie die möglichen Folgen einer Verletzung der Sicherheit von personenbezogenen Daten.

d.Beschreiben Sie die Maßnahmen, die der für die Verarbeitung Verantwortliche ergriffen oder vorgeschlagen hat, um die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu beheben, gegebenenfalls einschließlich der Maßnahmen, die zur Abmilderung etwaiger nachteiliger Auswirkungen ergriffen wurden.

 

(m) Unterstützung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, sofern erforderlich.

 

(n) Unterstützung des für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Durchführung vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde, sofern dies angebracht ist.

 

(o) dem für die Verarbeitung Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Einhaltung seiner Verpflichtungen nachzuweisen, sowie für Audits oder Inspektionen, die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder einem anderen von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen beauftragten Prüfer durchgeführt werden.

 

p) eine Risikobewertung der Risiken für personenbezogene Daten durchzuführen, die mit der Verarbeitung von Daten verbunden sind, die beWanted im Auftrag des KUNDEN durchführt, und geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten. In jedem Fall muss es Mechanismen implementieren, um:

 

× Sicherstellung der kontinuierlichen Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Widerstandsfähigkeit der

× Behandlungssysteme und Dienstleistungen.

× Rasche Wiederherstellung der Verfügbarkeit von und des Zugriffs auf personenbezogene Daten, für den Fall, dass

× eines physischen oder technischen Zwischenfalls.

× c) die Wirksamkeit der zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen, zu bewerten und zu beurteilen.

× Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten, wo dies angebracht ist.

 

(q) er benennt einen Datenschutzbeauftragten und teilt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dessen Identität und Kontaktdaten mit.

 

r) Bestimmung der Daten: Bei Beendigung dieses Vertrags muss der Auftragsverarbeiter nach Wahl des für die Verarbeitung Verantwortlichen die personenbezogenen Daten an den für die Verarbeitung Verantwortlichen zurückgeben oder an einen anderen von diesem benannten Auftragsverarbeiter übermitteln und alle Kopien in seinem Besitz löschen.

Entscheidet sich der für die Verarbeitung Verantwortliche für die Rückgabe von Daten, so muss der Auftragsverarbeiter dies in Bezug auf die automatisierte Verarbeitung in einem strukturierten, allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format tun, das technologieneutral ist und daher für den für die Verarbeitung Verantwortlichen zugänglich und lesbar ist, ohne dass er seine eigene Software oder Technologie einsetzen muss.

Die Rückgabe muss die vollständige Löschung aller Daten auf den vom Datenverarbeiter verwendeten Computern zur Folge haben.

Der Auftragsverarbeiter kann jedoch eine Kopie mit den ordnungsgemäß gesperrten Daten so lange aufbewahren, wie sich aus der Erbringung der Dienstleistungen eine Haftung ergeben kann.

 

5. Pflichten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und/oder des Datenverarbeiters

 

Sie liegt in der Verantwortung der für die Behandlung verantwortlichen Person:

 

1. Übermittlung der in Abschnitt 2 dieses Anhangs genannten Daten an den Betreiber.

 

2. erforderlichenfalls eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die vom Auftragsverarbeiter durchzuführenden Verarbeitungen vorzunehmen.

 

3. Erforderlichenfalls Durchführung geeigneter vorheriger Konsultationen.

 

4. Sicherstellen, dass der Auftragsverarbeiter vor und während der Verarbeitung die DSGVO einhält.

 

Überwachung der Behandlung, einschließlich Durchführung von Inspektionen und Audits.

 

6. Verantwortung des Verarbeiters

Die Verpflichtungen, die sich für den für die Verarbeitung Verantwortlichen aus diesem Vertrag ergeben, sind auch für seine externen und internen Mitarbeiter verbindlich, für die er gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen bei Nichteinhaltung durch seine Mitarbeiter und gegebenenfalls durch seine Unterauftragnehmer haftet.

Falls der Datenverarbeiter, einschließlich seiner Angestellten, die personenbezogenen Daten zu anderen als den in diesem Vertrag vorgesehenen Zwecken verwendet, sie an Dritte weitergibt oder sie unter Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen verwendet, gilt er als verantwortlich für die Verarbeitung und haftet für alle ihm persönlich entstandenen Verstöße.

Der Auftragsverarbeiter haftet jedoch nicht, wenn er auf ausdrückliche Anweisung des für die Verarbeitung Verantwortlichen die Daten an einen vom für die Verarbeitung Verantwortlichen benannten Dritten weitergibt, den er mit der Erbringung einer Dienstleistung betraut hat.